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Terminkalender
Magdeburg: Tierrechtsseminar
| Termindatum: | Freitag, 23. März 2007 |  | Enddatum: | Sonntag, 25. März 2007 | Kategorie: | Vorträge, Filme | Beschreibung: | Tierrechtsseminar vom 23. – 25. 03. 2007in der Jugendherberge, Magdeburgerhof, Leiterstr. 10, 39104 Magdeburg Gütersloh, den 05. März 2007Sehr geehrte Damen und Herren, der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh setzt sich seit 1984 auf der politischen, gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Ebene mit den Tierrechten auseinander. Das Seminar bietet die Möglichkeit alle gesetzlichen Rechte der Haustiere kennen zu lernen und diese kontinuierlich im Alltag, für die Tiere, durchzusetzen. Wege der Bewältigung finanzieller Probleme, z.B. bei der Unterbringung, Haltung, Fütterung und Kastration von scheuen streunenden Katzen, werden aufgezeigt.Was muss ich wann tun? Wie muss ich mich z.B., bei einem Tierschutzrechtsfall bei der Polizei, dem Kreisveterinäramt, der Staatsanwaltschaft verhalten? An praktischen Fällen die beim täglichen Umgang mit dem Tier anfallen, werden Rechtsabläufe durchgearbeitet. Der Umgang mit den Behörden wird thematisiert.Bei der Anwendung und Durchsetzung der neuen Kenntnisse in der Praxis, steht der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh den Teilnehmern auch nach dem Seminar, mit Rat und Hilfe zur Verfügung.Der in der Anlage aufgeführte Programmablauf zeigt die Tierrechtspunkte mit denen gearbeitet wird. Beispiel: Grundlagen und Anwendung des Tierschutzgesetzes, Tierschutz als Staatsziel, die Hundehaltung, wer ist Halter, wer Betreuer, das Tier als Fundsache, die Stadttauben, Strafanzeige, Ordnungswidrigkeit, Marktordnung, Osterfeuer und vieles mehr. Gleichzeitig werden regionale Tierschutz-Kontakte untereinander gefördert. Das Tierrechtsseminar findet in der Jugendherberge, Magdeburgerhof, Leiterstr. 10, 39104 Magdeburg statt. Seminarbeginn ist am Freitag den 23. März, um 17 Uhr. Seminarende Sonntag den 25. März 2007 gegen 13:00 Uhr. AnreiseMit der Bahn: ICE-Strecke Berlin-Magdeburg-Frankfurt am Main, IR-Strecke Cottbus-Magdeburg-Lübeck oder Strecke Magdeburg-Hannover bis Bhf. Magdeburg. Mit dem Auto/Bus: über A2, A14, E49, dann Magdeburger Ring, Ausfahrt Bahnhof/Zentrum.Seminarbeitrag pro Person 45.00 € inklusive Seminaranleitungs- und Praxis-Anwendungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Ausweis werden nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.Übernachtung in der Jugendherberge mit veg. Vollpension u. Bettwäsche beträgt 34 € pro Person, pro Nacht. Anmeldung und Nachfragen: Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, Menschen für Tierrechte Gerhard Oesterreich, Schwarzwaldweg 15, 33332 Gütersloh, Tel./Fax: 05241/48429. E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net Bankverbindung: Volksbank Gütersloh Kt. Nr: 33479901 BLZ: 47860125.Erst nach Eingang der Seminargebühr gilt die Anmeldung. Es sind noch Plätze frei Mit tierschützerischen Grüßen Gerhard Oesterreich Sabine Skiendziel Abgehaltene Tierrechtsseminare sind unter http://www.bv-tierschutz.de zu finden. Seminar für Tierrechte vom 23.-25. März 2007-Programmverlauf- Begrüßung Freitag 17:00 Uhr - 17:30 Uhr Vorstellung der Referenten17:30 Uhr - 18:00 Uhr Allgemeine Organisation (Programmdurchsprache)18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen18:45 Uhr – 21:00 Uhr Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar.Tierrechte was ist das?Einstieg in die Gesetze. Samstag09:00 Uhr - 12:3012:30 Uhr - 13: 30 Uhr Mittagspause18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen 18:45 Uhr – 21:00 UhrSonntag09.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr Seminarende Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes Das Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, Art. 1, 20, 20a was bedeutet dieses für unser Handeln?Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz!Wie nutze ich die Broschüre Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und LandwirtschaftDie richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit der Tierschutztransportverordnung.Wann benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger?Ich muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt Mittagspause ca. 12:30 Uhr bis 13: 30 Uhr Anwendung des Tierschutzgesetzes Wie verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz?Öffentlichesrecht, Zivilrecht.Verfügungsgewalt und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen Tierschützer. Welche Rechte hat der Tierschützer/Tierrechtler?Wie setze ich meine Rechte gegen die Behörde durch?Wie erstelle ich eine Strafanzeige und an wen richte ich diese?Wie erfahre ich vom Eingang meiner Anzeige?Was kann ich bei Verfahrenseinstellung machen?An wen muss ich mich wenden?Was muss ich dabei beachten? Wie erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und wer bekommt diese?Gibt es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare?Welche Behörden sind für welche Angelegenheit zuständig?Was kann ich tun, wenn die Behörden nicht gesetzeskonform reagieren?Unterscheidung zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.Was ist zu tun wenn die Behörde nicht gesetzeskonform reagiert?Wann muss ich das Verwaltungsgericht einschalten?Was ist dabei zu beachten? BGB Tiere sind keine Sachen.Die Macht der Behörde § 16 TierschutzgesetzTierbeschlagnahmeTierhalteverbotUnterlassene HilfeleistungBaugesetz-BauordnungGewerbeordnung und die TiereBGB Amtspflichtverletzung Was ist ein Bürgerantrag und wie bringe ich diesen vor? Und Vieles mehr.Medien- PressearbeitEuropa und der Tierschutz Das Tier als Fundsache Was muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten?Wer ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines Fundtieres?Wie und an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden?Wann beginnt die Fundunterschlagung?Wer ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt, Kastration, etc)?Darf ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer zeitlichen Frist bestehen?Freigängerkatze oder streunende Katze als Fundtier?Wie verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere?Was muss das Tierheim bei Fundtieren beachten?Welche Gesetze müssen beachtet werden? Die Rechtssituation der StadttaubenStadttauben sind Haustiere.Sind Stadttauben eine Fundsache?Darf die Stadt / Gemeinde gegen Stadttauben vorgehen?Was muss die Stadt/Gemeinde bei Stadttauben beachten?Wann ist das absolute Fütterungsverbot gesetzeskonform?Wer ist für die Stadttauben zuständig? Voraussichtliches Ende 21.00 Uhr, anschließendes gemütliches Beisammensein und Austausch von Erfahrungen. Sonntag Seminarbeginn: 09:00 Uhr Die HundeverordnungGesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.Erläuterung der Hundeverordnung.Wo darf ein Hund unangeleint Gassi geführt werden?Der Hundeplatz. Mietwohnung und Haustiere Darf ein Vermieter das Halten eines Haustieres untersagen?Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Mieter/Vermieter?Haustiere in Eigentumswohnung? Die Marktordnung I. Dürfen lebende Tiere am Flohmarkt veräußert werden?II. Entwurf einer Marktordnung. (Tierschutztransportverordnung, Tierschutzgesetz, Artenschutz, Gemeindeordnung, Gemeindesatzung etc.) Fallbeispiele aus der Praxis Allgemeine Diskussion über konkrete Fälle (werden von den Teilnehmern erbracht).Lösungsvorschläge über die weitere Vorgehensweise werden besprochen. Verteilung der Teilnahmebestätigungen und Ausweise Ende des Seminars ca. 12:30 Uhr Änderungen vorbehaltenReferenten: Gerhard Oesterreich, Sabine Skiendziel | Veröffentlicht von Rudi am 05.03.07 und genehmigt von Administrator |
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